Ich betreibe eine private Bestellpraxis. Ich habe keine Kassenzulassung und kann folglich auch nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. 

 

Warum soll ich bei Ihnen als Privatärztin eine Rechnung zahlen, wenn ich beim Kassenarzt umsonst behandelt werde?

 

Als Privatärztin habe ich gegenüber dem Kassenarzt folgende Vorteile, die Ihnen als Patienten voll zugutekommen:

 

Zeitfaktor

Fünf-Minuten-Medizin gibt es bei mir nicht. Besonders bei vielen unterschiedlichen Symptomen können diese nicht alle im kassenärztlichen Zeitfenster adäquat untersucht und behandelt werden. Allein die Diagnostik nimmt eine gehörige Zeit in Anspruch. 

 

Für den Kontakt nehme ich mir in der Regel ca. 60 Minuten Zeit.

 

Keine Standardbehandlung

Aus meiner Erfahrung heraus kann ich meine Behandlung individuell auf Sie abstimmen. Es kommen Behandlungen zum Einsatz, die extrem (zeit-) aufwendig sind und deshalb von Kassenärzten nicht in dieser Form durchgeführt werden können. 

 

Behandlungsfrequenz

Diese richtet sich individuell nach den Bedürfnissen des Patienten. Das heißt, ich behandele nur so oft es notwendig, aber auch so oft es sinnvoll ist.

 

 

 

Honorar:

 

Privatversicherte:

Die Rechnungsstellung für Privatpatienten oder privat zusatzversicherte Personen erfolgt anhand der Gebührenverzeichnisses (GOÄ) für Ärzte.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei ihrer Versicherung wie und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Privatversicherungen übernehmen häufig 100% und private Zusatzversicherungen in der Regel 70 – 100% der Behandlungskosten. Der Dienstleistungsvertrag entsteht zwischen dem Arzt und dem Patienten, nicht seiner Krankenkasse. 

 

 

Gesetzlich Versicherte:

Meine Behandlungsmethoden werden in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Durchaus gibt es aber Fälle, in denen auch gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten übernommen haben. Fragen Sie im Vorfeld- Hartnäckigkeit kann sich lohnen! Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Da ich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden bin, lässt sich im Vorfeld nicht genau sagen, wie hoch die Behandlungskosten sein werden. Die Erfahrung zeigt, dass bei Selbstzahlern (gesetzlich versicherte, reduzierter Satz) die Kosten pro Behandlungseinheit etwa bei 155-165 € liegen.